Beschäftigten­datenschutz rechtssicher gestalten.

§ 26 BDSG, Betriebsvereinbarungen, Homeoffice und IT-Monitoring. Arbeitnehmerdatenschutz strukturiert umgesetzt.

§ 26
BDSG: Rechtsgrundlage für Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis
§ 4
BDSG: Videoüberwachung öffentlicher Räume
6 Mon.
Typische Aufbewahrungsfrist für Bewerberdaten nach Ablehnung und anschließender Löschpflicht

§ 26 BDSG im Beschäftigungs­verhältnis

§ 26 BDSG erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Einwilligungen sind im Arbeitsverhältnis wegen des Machtgefälles oft nicht freiwillig. Typische Anwendungsfälle: Zeiterfassung, Homeoffice-Regelungen, IT-Nutzungsüberwachung, Bewerbermanagement, Gesundheitsdaten und Whistleblowing.

Typische Anwendungsbereiche

  • Zeiterfassung und digitale Arbeitszeitkonten
  • Homeoffice: Erreichbarkeit, Arbeitsplatz-Checks, IT-Ausstattung
  • IT-Nutzung und Zugriffsprotokollierung
  • Bewerbermanagement und Talentpool-Verwaltung
  • Gesundheitsdaten und Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Was wir für Sie tun.

Rechtsgrundlagenprüfung

  • Analyse aller Verarbeitungen im Beschäftigungsverhältnis
  • Abgrenzung § 26 BDSG / Betriebsvereinbarung / Einwilligung
  • Einbeziehung des Betriebsrats
  • Dokumentation im VVT

Betriebsvereinbarungen

  • Entwurf datenschutzkonformer BVen
  • Prüfung bestehender BVen auf DSGVO/BDSG-Konformität
  • Abstimmung mit Betriebsrat und Rechtsabteilung
  • Themen: IT-Nutzung, Zeiterfassung, Homeoffice

Homeoffice & Mobile Work

  • Homeoffice-Richtlinie datenschutzkonform gestalten
  • Technische Maßnahmen: VPN, Geräteverschlüsselung, BYOD
  • Regelungen zu Erreichbarkeit und Überwachungsverboten
  • Schulung der Mitarbeitenden

Monitoring & Überwachung

  • Rechtliche Grenzen der IT-Überwachung
  • Protokollierungskonzepte und Zweckbindung
  • Vorgaben für E-Mail-Archivierung und Zugriffskontrollen
  • Dokumentation und Mitarbeiterkommunikation

Unser Vorgehen im Beschäftigten­datenschutz.

01

Bestandsaufnahme

Alle Verarbeitungen im Beschäftigungsverhältnis erfassen.

02

Rechtsgrundlagen

§ 26 BDSG, BV oder Einwilligung – was ist angemessen?

03

Dokumentation

VVT, Richtlinien, Betriebsvereinbarungen erstellen.

04

Umsetzung

Technische Maßnahmen, Schulungen und laufende Pflege.

Beschäftigtendatenschutz - sicher und praxistauglich.

Sprechen Sie uns an. Für Lösungen, die alle überzeugen.

Erstgespräch buchen