Auskunft, Löschung, Widerspruch: Wir strukturieren Ihre Prozesse zur Bearbeitung von Betroffenenrechten – fristgerecht, dokumentiert und DSGVO-konform.
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden – ohne Angabe von Gründen.
Betroffene haben das Recht zu erfahren, welche Daten Sie über sie verarbeiten, zu welchem Zweck und an wen sie weitergegeben werden.
Betroffene können eine Kopie der sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen. Weitere Kopien können mit angemessenen Kosten belegt werden.
Unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten müssen auf Verlangen unverzüglich korrigiert werden.
Das „Recht auf Vergessenwerden" – Betroffene können die Löschung ihrer Daten verlangen, wenn kein Verarbeitungsgrund mehr besteht.
In bestimmten Fällen können Betroffene verlangen, dass die Verarbeitung ihrer Daten eingeschränkt wird, auch wenn keine Löschung erfolgt.
Betroffene können ihre Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erhalten und an andere Verantwortliche übertragen lassen.
Gegen Verarbeitungen auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. e/f oder für Direktwerbung kann jederzeit Widerspruch eingelegt werden.
Betroffene haben das Recht, nicht ausschließlich einer automatisierten Entscheidung – einschließlich Profiling – unterworfen zu werden, die rechtliche Wirkung entfaltet.
Analyse bestehender Prozesse und häufiger Anfragen in Ihrem Unternehmen.
Standardprozesse und Verantwortlichkeiten für jede Anfrageart festlegen.
Antwortvorlagen erstellen, Fristen-Tracking einrichten und dokumentieren.
Mitarbeitende schulen, Prozess testen und laufend begleiten.
Wir richten Ihre Prozesse ein, bevor die nächste Anfrage kommt – und begleiten Sie bei der Bearbeitung, wenn sie eintrifft.
Erstgespräch buchen