Von der Betroffenheitsprüfung über Risikomanagement bis zur Lieferkettensicherheit. Branchenübergreifende Cybersicherheit nach EU-Recht.
Hinweis: NIS2 ist eine EU-Richtlinie und gilt nicht unmittelbar für Unternehmen. In Deutschland wurde sie durch das NIS2UmsuCG in nationales Recht umgesetzt, das die konkreten Pflichten für betroffene Einrichtungen regelt.
Das NIS2UmsuCG erweitert die Cybersicherheitspflichten auf wesentlich mehr Unternehmen als bisher. Wesentliche Einrichtungen (Energie, Gesundheit, Finanz, Verkehr, Wasser, digitale Infrastruktur) und wichtige Einrichtungen (Post, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe u.a.) unterliegen unterschiedlich strengen Anforderungen.
Entscheidend: Auch die Lieferkette wird miteinbezogen. Ihre Lieferanten müssen NIS2-Anforderungen nachweisbar erfüllen.
Sektor, Schwellenwert und Anforderungstiefe bestimmen.
Abgleich bestehender Maßnahmen gegen NIS2-Anforderungen.
Risikomanagement, Meldeprozesse, Lieferantenanforderungen.
Laufendes Monitoring, Incident-Meldung, BSI-Registrierung.
Prüfen Sie jetzt Ihre Betroffenheit und starten Sie die Umsetzung.
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