§ 25 TDDDG, Cookie-Banner, Einwilligungsmanagement und Tracking-Compliance. Nutzerfreundlich und compliant etablieren.
Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) regelt den Zugriff auf Endeinrichtungen der Nutzer. § 25 TDDDG gilt für Cookies, Tracking-Pixel, Fingerprinting und lokalen Speicher und verlangt eine aktive, informierte Einwilligung für alle nicht technisch notwendigen Technologien. Ein rechtssicheres Cookie-Management ist mehr als ein Banner. Es umfasst Consent-Dokumentation, Vendor-Management und regelmäßige Überprüfung.
§ 25 TDDDG ist oft nur ein Baustein. Eine vollständige Website-Prüfung umfasst zusätzlich Datenschutzerklärung, Impressum, Drittanbieter-Inventar und technische Sicherheitsaspekte.
Zur Website-PrüfungAlle Technologien erfassen und kategorisieren.
Consent Management Platform konfigurieren und integrieren.
Datenschutzerklärung, Consent-Protokollierung.
Laufende Überwachung und Anpassung bei Änderungen.
Lassen Sie Ihr Cookie-Management professionell prüfen und einrichten.
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