Datenschutz-Risikomanagement & Datenschutz-Folgenabschätzung

Datenschutz-Risiken systematisch erkennen und beherrschen. Von der Pflicht-DSFA bis zum laufenden Risikomanagement für alle Verarbeitungstätigkeiten.

Nicht jede Verarbeitung braucht eine DSFA, aber jede braucht eine Risikobetrachtung.

Die DSGVO fordert eine risikobasierte Herangehensweise an den Datenschutz. Das bedeutet: Für alle Verarbeitungstätigkeiten ist das Risiko für betroffene Personen zu beurteilen. Bei hohem Risiko ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) Pflicht, sonst drohen empfindliche Bußgelder.

Wir begleiten Sie bei der Einschätzung, wann eine DSFA erforderlich ist, führen diese durch und etablieren ein laufendes Risikomanagement für Ihre Verarbeitungstätigkeiten.

Wann ist eine DSFA Pflicht? Bei Verarbeitungen mit voraussichtlich hohem Risiko, z. B. systematische Überwachung, Profiling, sensitive Datenkategorien (Art. 9 DSGVO), neue Technologien oder umfangreiche Verarbeitungen. Die Datenschutzkonferenz hat Muss-Listen veröffentlicht.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Schwellenwertprüfung: DSFA erforderlich oder nicht?
  • Vollständige DSFA-Dokumentation nach Art. 35 DSGVO
  • Risikobeurteilung für alle VVT-Einträge
  • Maßnahmen zur Risikominderung (technisch & organisatorisch)
  • Konsultation der Aufsichtsbehörde (Art. 36) bei Bedarf
  • Laufende Überprüfung und Aktualisierung

DSFA in vier strukturierten Schritten.

01

Schwellenwert­prüfung

Prüfung jeder Verarbeitung auf DSFA-Pflicht. Berücksichtigung der DKK-Muss-Liste.

02

Systematische Beschreibung

Vollständige Beschreibung der Verarbeitung, der verfolgten Zwecke, der betroffenen Personengruppen und der Datenkategorien.

03

Risikobewertung

Beurteilung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere möglicher Schäden für betroffene Personen. Identifikation der Risikoquellen.

04

Maßnahmen & Review

Festlegung geeigneter TOMs zur Risikominderung. Dokumentation des verbleibenden Restrisikos und regelmäßiger Review-Zyklus.

Was wir für Sie übernehmen.

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

  • Schwellenwertanalyse und Dokumentation der Entscheidung
  • Erstellung der vollständigen DSFA-Dokumentation
  • Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 35 Abs. 2
  • Vorbereitung der Behörden-Konsultation bei verbleibendem hohen Risiko

Laufendes Datenschutz-Risikomanagement

  • Risikoklassifizierung aller VVT-Einträge (niedrig / mittel / hoch)
  • Jährlicher Review und anlassbezogene Aktualisierung
  • Integration in das Datenschutzmanagementsystem
  • Berichterstattung an die Geschäftsführung

Technische & Organisatorische Maßnahmen

  • Ableitung geeigneter TOMs aus der Risikobeurteilung
  • Verhältnismäßigkeitsprüfung der Maßnahmen
  • Dokumentation im Verarbeitungsverzeichnis
  • Review bei technischen oder organisatorischen Änderungen

Auftragsverhältnisse & Dritte

  • Risikobewertung bei Einsatz von Auftragsverarbeitern
  • Prüfung von Drittlandtransfers (SCC, Angemessenheitsbeschlüsse)
  • Transfer Impact Assessments (TIA)
  • Dokumentation für Aufsichtsbehörden und Prüfungen

DSFA-Pflicht erkannt. Und jetzt?

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