Datenschutz-Risiken systematisch erkennen und beherrschen. Von der Pflicht-DSFA bis zum laufenden Risikomanagement für alle Verarbeitungstätigkeiten.
Die DSGVO fordert eine risikobasierte Herangehensweise an den Datenschutz. Das bedeutet: Für alle Verarbeitungstätigkeiten ist das Risiko für betroffene Personen zu beurteilen. Bei hohem Risiko ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) Pflicht, sonst drohen empfindliche Bußgelder.
Wir begleiten Sie bei der Einschätzung, wann eine DSFA erforderlich ist, führen diese durch und etablieren ein laufendes Risikomanagement für Ihre Verarbeitungstätigkeiten.
Wann ist eine DSFA Pflicht? Bei Verarbeitungen mit voraussichtlich hohem Risiko, z. B. systematische Überwachung, Profiling, sensitive Datenkategorien (Art. 9 DSGVO), neue Technologien oder umfangreiche Verarbeitungen. Die Datenschutzkonferenz hat Muss-Listen veröffentlicht.
Prüfung jeder Verarbeitung auf DSFA-Pflicht. Berücksichtigung der DKK-Muss-Liste.
Vollständige Beschreibung der Verarbeitung, der verfolgten Zwecke, der betroffenen Personengruppen und der Datenkategorien.
Beurteilung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere möglicher Schäden für betroffene Personen. Identifikation der Risikoquellen.
Festlegung geeigneter TOMs zur Risikominderung. Dokumentation des verbleibenden Restrisikos und regelmäßiger Review-Zyklus.
Nutzen Sie die Gelegenheit und sprechen Sie uns an. Ohne Risiko.
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